EINRICHTUNGEN (Innen und im Freien)
Umgebung des Weinkellers
1. Das Emailleschild für die Qualitätscharta „Vallée du Rhône, Terroirs d’Accueil“ (Rhône-Tal, Terroirs, die einladen) muss am Kellereingang deutlich sichtbar angebracht sein.
2. Die unmittelbare Umgebung des Weinkellers muss gepflegt, sauber und ordentlich sein.
3. Der Weinkeller verfügt weniger als 200m vom Weinkeller entfernt über einen Besucherparkplatz (durch mindestens ein Schild gekennzeichnet und mit einem geeigneten Boden).
4. Ordentliche Hinweisschilder müssen den Weg von der Straße bis zum Kellereingang kennzeichnen (Firmenschild, Hinweisschilder: eigene Firmenschilder des Weinguts, und von Inter Rhône zur Verfügung gestellte Schilder).
Im Inneren des Weinkellers
5. Der Weinkeller ist eindeutig als ein Empfangsraum eingerichtet und erkennbar.
6. Den Besuchern müssen vollständig ausgerüstete Sanitäreinrichtungen und Wasserstellen zur Verfügung stehen.
7. Es müssen Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
8. Die Räumlichkeiten und alle Utensilien müssen einwandfrei sauber sein (Böden, Utensilien für die Weinverkostung und eventuelle Produkte, Spucknäpfe, Gläser, Toiletten, Waschbecken).
VERKOSTUNG
9. Die Verkostung muss spontan angeboten werden und gratis sein.
10. Das Personal muss imstande sein, die Räumlichkeiten, Praktiken und Tätigkeiten zu präsentieren.
11. Der Kauf von Wein am Ende der Verkostung ist in keinem Fall verpflichtend.
12. Für die Verkostung müssen spezielle Verkostungsgläser verwendet werden (mindestens INAO-Qualität).
13. Die Anzahl der Gläser muss der Besucherkapazität des Weinkellers entsprechen.
14. Die Spucknäpfe müssen gut sichtbar aufgestellt werden und den Kunden angeraten werden.
15. Der Kauf von einzelnen Flaschen muss möglich sein.
16. Die Weine müssen ideal temperiert sein (für die Verkostung von Weiß- und Roséweinen muss ein Kühlschrank vorhanden sein).
17. Kindern müssen alkoholfreie Getränke angeboten werden (nur Fruchtsaft und Traubensaft)
18. Den Kunden müssen Alkotests zur Verfügung stehen (gratis oder gebührenpflichtig).
VERKAUF
19. Die Öffnungszeiten sind am Kellereingang gut sichtbar ausgehängt und müssen eingehalten werden.
20. Zu den Öffnungszeiten muss immer Personal anwesend sein.
21. Der Weinkeller muss über Datenblätter zu den angebotenen Weinen verfügen (zumindest in französischer Sprache)
22. Neben jedem zum Verkauf angebotenen Produkt muss der Preis lesbar angeschlagen sein.
23. Alle Dokumentationen (Broschüren, Website...) müssen die Einhaltung der Charta „Vallée du Rhône, Terroirs d’Accueil“ anhand des entsprechenden Logos oder Sigels erwähnen.
24. Die Broschüren über die Weinstraßen des Rhône-Tals müssen für die Besucher zugänglich ausliegen.
25. Für jeden Kauf und jede Dienstleistung muss dem Kunden eine detaillierte Rechnung ausgestellt werden.
26. Der Weinkeller stellt während der Öffnungszeiten einen raschen telefonischen Empfang sicher.
27. Außerhalb der Öffnungszeiten muss ein Telefonanrufbeantworter mit dem Namen des Weinguts und seinen Öffnungszeiten und -tagen gewährleistet sein (Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen).
28. Die Zahlungsmöglichkeiten müssen angeschrieben sein.
29. Kreditkarten müssen angenommen werden.
30. Das Personal stellt einen angenehmen und herzlichen Empfang von der Ankunft bis zur Abfahrt der Gäste sicher.
31. Es müssen umweltfreundliche Verpackungslösungen (recyclete oder wiederverwertbare Taschen und Kartons) angeboten werden.
1. Der Weinkeller ist das ganze Jahr über 5 Tage in der Woche, darunter an einem Wochenendtag, geöffnet.
2. Im Weinkeller herrschen zu jeder Jahreszeit angenehme Temperaturen (warm in Winter, kühl im Sommer)
3. Der Weinkeller ist gebührend beleuchtet (Leuchtstofflampen verboten)
4. Die Innendekoration ist dem Thema Wein und Weinbau gewidmet (Im Weinkeller muss eine Karte der Weine des Rhône-Tals hängen)
5. Der Weinkeller muss seine Kundschaft informieren und beraten über: die lokale Gastronomie, das kulturelle und touristische Erbe, Terroir-Produkte und andere Weinkeller des Netzes.
6. Die Datenblätter zu den verschiedenen im Keller angebotenen Weinen liegen in englischer Sprache auf.
7. Die vom dauerhaften Personal gesprochenen Fremdsprachen müssen aushängen.
8. Die Öffnungszeiten sind am Kellereingang in englischer Sprache ausgehängt.
9. Das Weingut besitzt eine Website, die den Keller, die Empfangsbedingungen und zusätzliche touristische Aktivitäten beschreibt.
10. Der Weinkeller verfügt über einen behindertengerechten Zugang.
1. Möglichkeit der Verkostung aus Kristallgläsern.
2. Der Weinkeller verfügt über einen behindertengerechten Zugang.
3. Das Weingut besitzt eine Website in englischer Sprache, die den Keller, die Empfangsbedingungen und zusätzliche touristische Aktivitäten beschreibt.
4. Der Weinkeller bietet den Versand von Flaschen innerhalb Frankreichs ab 24 Flaschen an.
5. Der Weinkeller bietet zusätzliche Dienste an: Beratung bei Weinkellerbesichtigungen, Reservierung von Restaurants oder Unterkünften.
6. Das Personal muss qualifiziert und für den Gästeempfang ausgebildet worden sein (Lächeln, Freundlichkeit, ein offenes Ohr für Kundenwünsche).
7. Das Empfangspersonal spricht zumindest Englisch.
8. Der Weinkeller muss über Gruppenangebote Auskunft geben: über Treffpunkte, Öffnungszeiten und -tage, gesprochene Fremdsprachen, Bedingungen für den Empfang und die Verkostung.
9. Außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Telefonanrufbeantworter, der den Namen des Weinguts, die Öffnungszeiten und -tage in englischer Sprache wiedergibt, empfohlen.
10. Für den Transport des gekauften Weins stehen Taschen und Kartons zur Verfügung.
Woran erkennen Sie die Weinkeller unseres Netzes ?
Ein entsprechendes Emailschild am Eingang des Weinkellers garantiert Ihnen die Einhaltung der Anforderungen der Qualitätscharta.
Wie finden Sie sich am besten in unserer Weinbauregion zurecht ?
Wir haben 13 Weinstraßen geschaffen, um Besuchern die Erschließung der Weinregion des Rhône-Tals zu erleichtern. Folgen Sie einfach den Schildern am Straßenrand, Sie führen Sie direkt zu den Weingütern. Hinter den Toren unserer Weinkeller erwartet Sie gastfreundliches Personal, das Sie gern in die genüssliche Welt des Weins einführt.
Die Verkostungskeller, die die Anforderungen dieser Charta erfüllen, sind nach 3 Qualitätsstufen klassifiziert, die durch 1 bis 3 Weinblätter gekennzeichnet sind :
Ein hochwertiger Empfang
der Weinkeller ist für den Empfang von Besuchern eingerichtet und entsprechend ausgestattet, es werden Weinverkostungen ohne Kaufzwang angeboten, der Weinkeller ist zu bestimmten festen Öffnungszeiten geöffnet …
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Ein sehr hochwertiger Empfang
Über die Qualitätsstufe 1 hinaus ist hier zudem das Personal in der Lage, die Gäste über das gastronomische Angebot und touristische Attraktionen in der Nähe usw. zu informieren
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Ein ausgezeichneter Empfang
Über die Qualitätsstufe 2 hinaus, werden in diesen Weinkellern Verkostungen aus Kristallgläsern angeboten, die Weinkeller verfügen über einen behindertengerechten Zugang und bietet den Versand von Flaschen innerhalb Frankreichs ab einer Kaufmenge von 24 Flaschen an …
Mehr Infos

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